Kinderbetreuung in Deutschland
Vielfältige Lernmöglichkeiten sind für Kinder wichtig, damit sie gute Zukunftschancen haben. Für Eltern erleichtert gute Kinderbetreuung außerdem die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit. Der Besuch von Kindergarten und Schule ist in Deutschland genau geregelt. Über wichtige Fragen haben wir hier eine Übersicht zusammengestellt.
Kindergarten
Weitere Fragen zu Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder gibt es auch im Familienbüro des jeweiligen Stadtbezirks. Adressen und Telefonnummern stehen im Internet unter www.familie.dortmund.de. Auch unsere interaktive Karte bietet Orientierung.
Eltern, die Sozialhilfe, ALG II, Mietbeihilfe oder Kindergeldzuschlag bekommen, können für das Mittagessen einen Zuschuss über „Bildung und Teilhabe“ beantragen. Informationen dazu erhält man bei der Anmeldung in der Tageseinrichtung.
Mittagessen für die Kinder muss von den Eltern zusätzlich zu den Betreuungskosten bezahlt werden.
Sollten die Eltern Sozialhilfe, ALG II, Mietbeihilfe oder Kindergeldzuschlag bekommen müssen diese Eltern für die Betreuung nichts bezahlen.
Der Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ist nicht kostenfrei. Die Betreuungskosten für den Besuch einer Tageseinrichtung errechnet sich aus dem Einkommen der Eltern. Die Höhe der Betreuungskosten wird vom Jugendamt ausgerechnet.
Adressen der Kitas in ihrem Stadtbezirk bekommen sie bei ihrem Familienbüro, im Internet unter familie.dortmund.de oder im Jugendamt. Auch unsere interaktive Karte bietet Orientierung.
Die Anmeldung eines Kindes erfolgt immer direkt in den Tageseinrichtungen. Welche Dinge noch zu tun und mitzubringen sind, damit ihr Kind die Kita besuchen kann, erfragen sie bitte direkt bei der jeweiligen Kita.
In Dortmund gibt es in allen Stadtbezirken Tageseinrichtungen für Kinder. Diese unterscheiden sich durch die Betreuungszeiten und durch die Trägerschaft.
Alternativ zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen kann Ihr Kind durch eine ausgebildete Tagesmutter bzw. einen ausgebildeten Tagesvater möglichst wohnortnah betreut werden. Die Betreuung findet entweder in der Wohnung der Tagespflegeperson, Kinderstuben oder in besonderen Fällen in der Wohnung der Eltern statt.
Für die Entwicklung von Kindern ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung sehr wichtig. Kinder haben in den Tageseinrichtungen die Möglichkeit schneller die deutsche Sprache zu erlernen und mit gleichalterigen Kindern Kontakt zu bekommen, so wird das Sozialverhalten in der Gruppe gefördert.
Kindertageseinrichtungen können von Kindern im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren besucht werden. Sie gelten als wichtiges Element der Bildungsarbeit und bereiten Kinder in altersangemessener Weise für den späteren Besuch der Schule vor.
Weitere Fragen zu Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder gibt es auch im Familienbüro des jeweiligen Stadtbezirks. Adressen und Telefonnummern stehen im Internet unter www.familie.dortmund.de. Auch unsere interaktive Karte bietet Orientierung.
Eltern, die Sozialhilfe, ALG II, Mietbeihilfe oder Kindergeldzuschlag bekommen, können für das Mittagessen einen Zuschuss über „Bildung und Teilhabe“ beantragen. Informationen dazu erhält man bei der Anmeldung in der Tageseinrichtung.
Mittagessen für die Kinder muss von den Eltern zusätzlich zu den Betreuungskosten bezahlt werden.
Sollten die Eltern Sozialhilfe, ALG II, Mietbeihilfe oder Kindergeldzuschlag bekommen müssen diese Eltern für die Betreuung nichts bezahlen.
Der Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ist nicht kostenfrei. Die Betreuungskosten für den Besuch einer Tageseinrichtung errechnet sich aus dem Einkommen der Eltern. Die Höhe der Betreuungskosten wird vom Jugendamt ausgerechnet.
Adressen der Kitas in ihrem Stadtbezirk bekommen sie bei ihrem Familienbüro, im Internet unter familie.dortmund.de oder im Jugendamt. Auch unsere interaktive Karte bietet Orientierung.
Die Anmeldung eines Kindes erfolgt immer direkt in den Tageseinrichtungen. Welche Dinge noch zu tun und mitzubringen sind, damit ihr Kind die Kita besuchen kann, erfragen sie bitte direkt bei der jeweiligen Kita.
In Dortmund gibt es in allen Stadtbezirken Tageseinrichtungen für Kinder. Diese unterscheiden sich durch die Betreuungszeiten und durch die Trägerschaft.
Alternativ zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen kann Ihr Kind durch eine ausgebildete Tagesmutter bzw. einen ausgebildeten Tagesvater möglichst wohnortnah betreut werden. Die Betreuung findet entweder in der Wohnung der Tagespflegeperson, Kinderstuben oder in besonderen Fällen in der Wohnung der Eltern statt.
Für die Entwicklung von Kindern ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung sehr wichtig. Kinder haben in den Tageseinrichtungen die Möglichkeit schneller die deutsche Sprache zu erlernen und mit gleichalterigen Kindern Kontakt zu bekommen, so wird das Sozialverhalten in der Gruppe gefördert.
Kindertageseinrichtungen können von Kindern im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren besucht werden. Sie gelten als wichtiges Element der Bildungsarbeit und bereiten Kinder in altersangemessener Weise für den späteren Besuch der Schule vor.
okul
Wenn Eltern sich konstruktiv in der Schule einbringen, hat das einen positiven Einfluss auf das Lernen ihrer Kinder. Wenn Eltern sich in der Schule engagieren, entwickeln ihre Kinder eine positive Einstellung und ihr Lernverhalten wird besser.
Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Eltern einer Klasse zum Elternabend. Vernünftige Lehrer nutzen diese Gelegenheit und beziehen Eltern in ihre Entscheidungen ein. Beim Elternabend kann beispielsweise über das Ziel der Klassenfahrt gesprochen werden, oder über neue Lernformen wie Wochenplanarbeit. Außerdem wählen die Eltern zwei Vertreter als Ansprechpartner für den Elternbeirat der Schule.
Die einfachste Form der Mitsprache und gleichzeitig eine der wichtigsten ist das direkte Gespräch. Jeder Lehrer sollte normalerweise eine Stunde pro Woche als Sprechstunde für Fragen der Eltern freihalten. Dabei können Eltern zum Beispiel nachfragen, welche Note ihr Kind hat, und ob es in der Klasse gut zurecht kommt. Das muss ein Lehrer offen beantworten.
„Schulpflicht“ bedeutet nicht nur, dass alle Kinder zu Schule gehen müssen. Es bedeutet auch, dass alle Kinder das Recht haben, eine Schule zu besuchen. Denn das gehört zu den Kinderrechten: Das Recht auf Bildung. Das Recht auf Bildung ist deshalb so wichtig, weil eine gute Ausbildung eine gute Grundlage dafür ist, ein Selbstbestimmtes Leben zu führen.
Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen oder wenn Kinder den Schulbesuch verweigern, können die Behörden Ordnungsstrafen (Bußgelder) verhängen. In Nordrhein-Westfalen wird von den Schulbehörden geprüft, ob die Eltern sich bemüht haben, den Schulbesuch ihrer Kinder zu veranlassen. Wenn sie dies glaubhaft machen können, kann auf ein Bußgeld verzichtet werden. Ein Bußgeldverfahren gegen Schüler selbst kann erst dann durchgeführt werden, wenn der Schüler strafmündig ist.
Ja. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zur Schule zu schicken.
Generell beginnt die Schulpflicht Ihres Kindes, wenn es seinen sechsten Geburtstag feiert. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und Brandenburg sind alle Kinder, die bis zum 30.9. sechs Jahre alt werden, verpflichtet, ab dem 1.8. desselben Kalenderjahres in die Schule zu gehen.
Die Schulpflicht gilt nicht nur für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Auch für ausländische Kinder gilt die allgemeine Verpflichtung, eine Schule zu besuchen.
Die Schulpflicht in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die ab einem bestimmten Alter Kinder, Jugendliche und Heranwachsende dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Das gilt bis zu einem bestimmten Alter bzw. bis zur Vollendung einer Schullaufbahn, spätestens jedoch bis zum Ende der Minderjährigkeit. In der Regel dauert die Schulpflicht zehn Jahre.
Wenn Eltern sich konstruktiv in der Schule einbringen, hat das einen positiven Einfluss auf das Lernen ihrer Kinder. Wenn Eltern sich in der Schule engagieren, entwickeln ihre Kinder eine positive Einstellung und ihr Lernverhalten wird besser.
Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Eltern einer Klasse zum Elternabend. Vernünftige Lehrer nutzen diese Gelegenheit und beziehen Eltern in ihre Entscheidungen ein. Beim Elternabend kann beispielsweise über das Ziel der Klassenfahrt gesprochen werden, oder über neue Lernformen wie Wochenplanarbeit. Außerdem wählen die Eltern zwei Vertreter als Ansprechpartner für den Elternbeirat der Schule.
Die einfachste Form der Mitsprache und gleichzeitig eine der wichtigsten ist das direkte Gespräch. Jeder Lehrer sollte normalerweise eine Stunde pro Woche als Sprechstunde für Fragen der Eltern freihalten. Dabei können Eltern zum Beispiel nachfragen, welche Note ihr Kind hat, und ob es in der Klasse gut zurecht kommt. Das muss ein Lehrer offen beantworten.
„Schulpflicht“ bedeutet nicht nur, dass alle Kinder zu Schule gehen müssen. Es bedeutet auch, dass alle Kinder das Recht haben, eine Schule zu besuchen. Denn das gehört zu den Kinderrechten: Das Recht auf Bildung. Das Recht auf Bildung ist deshalb so wichtig, weil eine gute Ausbildung eine gute Grundlage dafür ist, ein Selbstbestimmtes Leben zu führen.
Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen oder wenn Kinder den Schulbesuch verweigern, können die Behörden Ordnungsstrafen (Bußgelder) verhängen. In Nordrhein-Westfalen wird von den Schulbehörden geprüft, ob die Eltern sich bemüht haben, den Schulbesuch ihrer Kinder zu veranlassen. Wenn sie dies glaubhaft machen können, kann auf ein Bußgeld verzichtet werden. Ein Bußgeldverfahren gegen Schüler selbst kann erst dann durchgeführt werden, wenn der Schüler strafmündig ist.
Ja. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zur Schule zu schicken.
Generell beginnt die Schulpflicht Ihres Kindes, wenn es seinen sechsten Geburtstag feiert. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und Brandenburg sind alle Kinder, die bis zum 30.9. sechs Jahre alt werden, verpflichtet, ab dem 1.8. desselben Kalenderjahres in die Schule zu gehen.
Die Schulpflicht gilt nicht nur für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Auch für ausländische Kinder gilt die allgemeine Verpflichtung, eine Schule zu besuchen.
Die Schulpflicht in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die ab einem bestimmten Alter Kinder, Jugendliche und Heranwachsende dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Das gilt bis zu einem bestimmten Alter bzw. bis zur Vollendung einer Schullaufbahn, spätestens jedoch bis zum Ende der Minderjährigkeit. In der Regel dauert die Schulpflicht zehn Jahre.