Beitragsbild
Foto: Nadine Albach

Sprache nicht verfügbar For the sake of viewer convenience, the content is shown below in this site default language. You may click one of the links to switch the site language to another available language.

Bestätigung vom Sozialamt oder vom Jobcenter einholen

Diese vom Vermieter ausgefüllte Bescheinigung über ein Mietangebot reichen Sie anschließend so schnell wie möglich persönlich bei Ihrem Leistungsträger (Sozialamt/Jobcenter) ein, um die Übernahme der Mietkosten bestätigen zu lassen (Kontakt siehe Schritt 1). Das Amt prüft, ob die Wohnung angemessen ist. Wenn die Wohnung die Anforderungen erfüllt, erhalten Sie eine Bestätigung.

Übernahme von Kaution, Genossenschaftsanteilen oder Renovierungskosten

Für die meisten Wohnungen muss vor oder beim Einzug eine Kaution gezahlt werden. Das ist eine Absicherung für den Vermieter, falls die Miete nicht gezahlt oder die Wohnung stark beschädigt wird. Ist beim Auszug alles in Ordnung, wird die Kaution zurückgezahlt.

Für die Wohnungen von Genossenschaften muss ein Genossenschaftsanteil gekauft werden. Das Sozialamt übernimmt die Zahlungen, beim Jobcenter können Sie ein Darlehen beantragen, das in Raten (monatlich 10% des Einkommens) zurückgezahlt werden muss.

Wenn Sie eine nicht renovierte Wohnung anmieten, können Sie von Ihrem Leistungsträger Geld für die Renovierung bekommen. Eine Prüfung im Einzelfall ist nötig. Wichtig ist, dass der Vermieter schriftlich (zum Beispiel in der Bescheinigung über ein Mietangebot oder im Mietvertrag) bescheinigt, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und er keine Kosten für die Anfangsrenovierung übernimmt. Eine Wohnung ist renovierungsbedürftig, wenn der Bodenbelag fehlt oder die Wände neu tapeziert und gestrichen werden müssen.

Lassen Sie sich die Übernahme von Kaution und Renovierungskosten bitte jeweils vorher von Ihrem Leistungsträger bestätigen.