Ummelden
Sobald Sie umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei den Bürgerdiensten bzw. Bürgerdiensten International ummelden. Reichen Sie dort gleichzeitig auch die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung ein.
Ihre aktuelle Adresse müssen Sie außerdem immer folgenden Stellen direkt mitteilen:
- Ihrem Leistungsträger (Sozialamt bzw. Jobcenter),
- Ihrer Krankenkasse,
- der Ausländerbehörde,
bei laufenden Verfahren dem zuständigen Gericht (zum Beispiel dem Verwaltungsgericht, wenn Sie einen Widerspruch eingelegt haben). - Geflüchtete müssen außerdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informieren.
Liegen Ämtern veraltete Daten vor, kann es sein, dass Sie keine Geldleistungen bekommen oder Ihr Asylantrag abgelehnt wird.
Kontakt
(für Geflüchtete) Bürgerdienste International
Zugang erfolgt über Berswordthalle, Eingang Kleppingstraße 37, 44137 Dortmund
Stadthaus Dortmund, Gebäudeteil C
Tel. 0231-50 271 32
Mo, Di und Do: 7.30 – 12.00 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung
(für EU-Bürger) Bürgerdienste
- Innenstadt
Südwall 2 – 4, 44137 Dortmund
Mo, Di, Do: 7.00 – 12.00 Uhr,
Fr: 7.00 – 11.30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung Bezirksverwaltungsstellen - Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 DO-Aplerbeck
- Brackeler Hellweg 170, 44309 DO-Brackel
- August-Wagner-Platz 2 – 4, 44339 DO-Eving
- Hörder Bahnhofstraße 16, 44263 DO-Hörde
- Harkortstraße 58, 44225 DO-Hombruch
- Rahmer Straße 15, 44369 DO-Huckarde
- Limbecker Straße 31, 44388 DO-Lütgendortmund
- Am Amtshaus 1, 44359 DO-Mengede
- Gleiwitzstraße 277, 44328 DO-Scharnhorst
Mo, Di, Do: 8.00 – 12.00 Uhr, Fr: 7.00 – 11.30 Uhr und nach vorheriger
Terminvereinbarung