Stadt Dortmund nimmt 20 bis 30 Menschen aus griechischen Flüchtlingscamps auf
Stadt Dortmund nimmt 20 bis 30 Menschen aus griechischen Flüchtlingscamps auf.
Auf der Basis des zugrundeliegenden Gedankens, besonders hilfsbedürftige Flüchtlinge innerhalb der EU zu unterstützen, schlägt der Verwaltungsvorstand dem Rat vor, einmalig 20 bis 30 Flüchtlinge zusätzlich aus griechischen Flüchtlingscamps aufzunehmen. Der Rat wird im Februar darüber beschließen.
Im Mai 2019 hatte der Rat beschlossen, sich solidarisch mit der Initiative « Seebrücke » zu erklären und die Stadt zum « Sicheren Hafen » – seinerzeit für Flüchtlinge in Seenot – zu deklarieren. Jetzt sollen einmalig 20 bis 30 Flüchtlinge zusätzlich aus griechischen Flüchtlingscamps aufgenommen werden. – weiterlesen –
Dortmund ist ein « Sicherer Hafen »
Bei einem Treffen aller NRW-Kommunen, die sich ebenfalls zu « Sicheren Häfen » erklärt hatten, wurden Mitte Januar in Bielefeld einige Forderungen an Land und Bund formuliert, die im nächsten Schritt den vertretenen Kommunen zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Dortmund war dabei durch Stadträtin Birgit Zoerner vertreten.
Der Bund wird aufgefordert, die von den Kommunen angebotenen Aufnahmeplätze in Anspruch zu nehmen. Dies soll in Form eines Angebotes gegenüber Griechenland passieren. Das Land wird gebeten, seine Bereitschaft zu erklären, diese Personen ohne Anrechnung auf die EASY-Quote (über seine Aufnahme-verpflichtung dem Bund gegenüber hinaus) aufzunehmen. Die Kommunen erklären sich bereit, die Betroffenen nach Abschluss des Asylverfahrens in Höhe des erklärten Kontingents ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote aufzunehmen.
Die NRW-Kommunen « Sichere Häfen » bieten Aufnahmeplätze für zusätzliche Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Jede Kommune legt dabei eigene Kontingente fest und sichert die Unterbringung in eigenen Einrichtungen auf dem Gebiet der Kommune zu. Der Bund wird aufgefordert, ein Verfahren zur Übernahme dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Deutschland zu schaffen. Die Betroffenen können nach dem Clearingverfahren den Aufnahmejugendämtern der Kommunen zugewiesen werden. Die Kommunen bitten das Land – auch in seiner Funktion als Kostenträger – um Unterstützung.